06.10.2026

5: GG Redaktionelle Grundsätze und europäische Medienfreiheit

Medienfreiheit in Europa_ Grundgesetz und Presse

„Warum diese Grundsätze zu einem europäischen Reiseportal gehören“

  • „Reisen in der EU“ ist ein Reiseportal mit einem besonderen Anspruch.
  • Wir möchten nicht ausschließlich Reiseziele, Hotels, Sehenswürdigkeiten, Städte, Regionen und Verkehrsmöglichkeiten vorstellen.
  • Wir möchten Informationen recherchieren, aufbereiten, einordnen und unseren Leserinnen und Lesern verständlich zur Verfügung stellen.
  • Damit wird „Reisen in der EU“ auch zu einem redaktionellen Informationsangebot.
  • Wo Informationen recherchiert, bewertet und veröffentlicht werden, entsteht Verantwortung.
  • Diese Verantwortung betrifft nicht nur die Richtigkeit einzelner Angaben.
  • Sie betrifft auch die Unabhängigkeit der Redaktion, den Umgang mit Quellen, die Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten, den Schutz persönlicher Rechte, den Umgang mit Bildern und die Transparenz gegenüber unseren Leserinnen und Lesern.
  • Deshalb legen wir mit dieser Erklärung die Grundlagen unserer redaktionellen Arbeit offen.
  • Dabei unterscheiden wir zwischen gesetzlichen Grundlagen, europäischen Grund- und Menschenrechten, journalistischer Berufsethik und unseren eigenen redaktionellen Grundsätzen.

„Grundgesetz und Pressefreiheit“

  • Eine wesentliche Grundlage unserer redaktionellen Arbeit ist Artikel 5 des Grundgesetzes.
  • Artikel 5 schützt unter anderem die Freiheit der Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit.
  • Ebenso wird ausdrücklich festgehalten, dass keine Zensur stattfindet.
  • Diese Freiheit bildet eine wichtige Grundlage für unabhängige Information und öffentliche Meinungsbildung.
  • Sie bedeutet gleichzeitig nicht, dass jede Veröffentlichung ohne rechtliche Grenzen möglich ist.
  • Artikel 5 Absatz 2 nennt insbesondere die Schranken durch allgemeine Gesetze, den Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre.
  • Für unsere redaktionelle Arbeit bedeutet das:
  • Wir nutzen die Freiheit der Information und der Meinungsäußerung verantwortungsvoll.
  • Wir wollen informieren, einordnen und auch eigene Einschätzungen veröffentlichen.
  • Dabei respektieren wir die geltenden Gesetze und die Rechte anderer Menschen.

„Europäische Grundrechte“

  • Als europäisches Reiseportal betrachten wir auch die europäische Ebene.
  • Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union schützt die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Freiheit, Informationen und Ideen zu empfangen und weiterzugeben.
  • Ebenso wird die Freiheit und der Pluralismus der Medien ausdrücklich respektiert.
  • Für ein Portal, das sich mit Reisen innerhalb Europas beschäftigt, ist dieser Grundgedanke besonders wichtig.
  • Menschen sollen sich über andere Länder, Regionen, Städte und Kulturen informieren können.
  • Informationen sollen Grenzen überwinden können.
  • Eine freie und vielfältige Informationslandschaft ist deshalb auch für das Verständnis Europas von besonderer Bedeutung.

„Europäische Menschenrechte“

  • Neben dem Recht der Europäischen Union gibt es mit der Europäischen Menschenrechtskonvention eine weitere wichtige europäische Grundlage.
  • Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt die Freiheit der Meinungsäußerung.
  • Dazu gehört auch die Freiheit, Informationen und Ideen zu empfangen und weiterzugeben.
  • Die Europäische Menschenrechtskonvention gehört dabei zum System des Europarates und ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union gleichzusetzen.
  • Für unser redaktionelles Selbstverständnis ist sie dennoch ein wichtiger Bestandteil des europäischen Rahmens für Meinungs- und Informationsfreiheit.

„European Media Freedom Act“

  • Eine weitere wichtige europäische Grundlage ist der European Media Freedom Act.
  • Dabei handelt es sich um die Verordnung (EU) 2024/1083.
  • Sie schafft einen gemeinsamen europäischen Rahmen für Mediendienste und stärkt unter anderem Medienfreiheit, redaktionelle Unabhängigkeit und Medienpluralismus.
  • Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zur redaktionellen Freiheit und Unabhängigkeit sowie zum Schutz journalistischer Quellen und vertraulicher Kommunikation.
  • Sie berücksichtigt außerdem die Bedeutung von Transparenz und den Umgang mit tatsächlichen oder möglichen Interessenkonflikten.
  • Für „Reisen in der EU“ ist insbesondere der Grundsatz der redaktionellen Unabhängigkeit von Bedeutung.
  • Unsere redaktionellen Entscheidungen sollen nicht davon abhängig sein, ob ein Unternehmen, ein Hotel, eine Tourismusorganisation oder ein anderer Anbieter wirtschaftliche Interessen an einer bestimmten Darstellung hat.

„Journalistische Quellen und vertrauliche Informationen“

  • Journalistische Arbeit ist auf Informationen und Quellen angewiesen.
  • Der europäische Medienfreiheitsrahmen schützt deshalb auch journalistische Quellen und vertrauliche Kommunikation.
  • Dieser Schutz ist nicht bei jedem Reisebeitrag von unmittelbarer Bedeutung.
  • Er gehört jedoch zum grundlegenden Verständnis einer freien und unabhängigen redaktionellen Arbeit.
  • Informationen, die uns unter vertraulichen Bedingungen anvertraut werden, behandeln wir entsprechend verantwortungsvoll.
  • Gesetzliche Voraussetzungen und mögliche gesetzliche Ausnahmen bleiben davon unberührt.

„Der Deutsche Pressekodex“

  • Neben gesetzlichen Regelungen orientieren wir uns an den Grundsätzen des Deutschen Pressekodex.
  • Der Pressekodex ist kein Gesetz.
  • Er ist eine journalistische Selbstverpflichtung und formuliert ethische Standards für den Journalismus.
  • Die aktuelle Fassung stammt vom 19. März 2025.
  • Der Pressekodex betont unter anderem Wahrhaftigkeit, Menschenwürde, sorgfältige Recherche und die Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit.
  • Er verlangt, die publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen sowie unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahrzunehmen.
  • Diese Grundsätze sind auch für ein Reiseportal sinnvoll.

„Recherche und journalistische Sorgfalt“

  • Reiseinformationen sind nicht statisch.
  • Öffnungszeiten können sich verändern.
  • Ein Museum kann vorübergehend geschlossen werden.
  • Eine Bahnverbindung kann geändert oder eingestellt werden.
  • Ein Hotel kann seinen Betreiber wechseln.
  • Preise können sich verändern.
  • Auch politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Entwicklungen können Auswirkungen auf ein Reiseziel haben.
  • Deshalb bemühen wir uns, Informationen vor ihrer Veröffentlichung nach Möglichkeit zu überprüfen.
  • Wir unterscheiden zwischen überprüften Tatsachen, eigenen Beobachtungen, persönlichen Einschätzungen und nicht abschließend bestätigten Informationen.
  • Wenn eine Information zeitlich besonders veränderlich ist, soll dies möglichst berücksichtigt werden.
  • Unser Ziel ist nicht, Fehlerfreiheit zu behaupten.
  • Unser Ziel ist sorgfältige redaktionelle Arbeit.

„Tatsachen, Einschätzungen und Meinungen“

  • Nicht jede Aussage in einem Reisebeitrag hat denselben Charakter.
  • Eine überprüfbare Tatsache ist etwas anderes als eine persönliche Einschätzung.
  • Eine persönliche Meinung ist etwas anderes als eine recherchierte Information.
  • Deshalb bemühen wir uns um eine klare Trennung.
  • Tatsachen sollen als Tatsachen dargestellt werden.
  • Persönliche Einschätzungen sollen als solche erkennbar bleiben.
  • Eine redaktionelle Bewertung erhebt nicht automatisch den Anspruch auf eine allgemeingültige Wahrheit.
  • Gerade beim Reisen ist diese Unterscheidung wichtig.
  • Was ein Mensch als hervorragendes Hotel empfindet, kann für einen anderen Reisenden völlig anders aussehen.

„Redaktionelle Unabhängigkeit“

  • Unsere redaktionellen Entscheidungen sollen unabhängig von politischen, wirtschaftlichen und persönlichen Interessen getroffen werden.
  • Positive Berichterstattung soll nicht gekauft werden können.
  • Ein Unternehmen erhält keine positive redaktionelle Bewertung allein deshalb, weil es Werbung schaltet oder eine wirtschaftliche Beziehung besteht.
  • Umgekehrt soll ein Unternehmen nicht deshalb negativ dargestellt werden, weil keine wirtschaftliche Zusammenarbeit besteht.
  • Die redaktionelle Entscheidung soll sich an den recherchierten Informationen und an der eigenen redaktionellen Bewertung orientieren.
  • Der European Media Freedom Act betont ebenfalls die Bedeutung redaktioneller Unabhängigkeit und den Schutz vor unangemessener Einflussnahme.

„Werbung und redaktionelle Inhalte“

  • Werbung und redaktionelle Inhalte müssen voneinander unterscheidbar bleiben.
  • Wenn auf „Reisen in der EU“ kommerzielle Inhalte veröffentlicht werden, sollen diese entsprechend den gesetzlichen Anforderungen erkennbar sein.
  • Eine bezahlte Veröffentlichung soll nicht den Eindruck einer unabhängigen redaktionellen Empfehlung erwecken.
  • Auch der Deutsche Pressekodex fordert eine klare Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken und behandelt Schleichwerbung ausdrücklich.
  • Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Hotel, einen Reiseveranstalter, ein Verkehrsunternehmen, eine Sehenswürdigkeit oder einen anderen Anbieter handelt.

„Kooperationen und wirtschaftliche Interessen“

  • Wirtschaftliche Beziehungen können bei einem Reiseportal entstehen.
  • Dazu können beispielsweise Werbekooperationen oder andere kommerzielle Verbindungen gehören.
  • Solche Beziehungen dürfen die redaktionelle Unabhängigkeit nicht ersetzen.
  • Bestehen relevante wirtschaftliche Interessen an einem Inhalt, soll damit transparent umgegangen werden.
  • Die Leserinnen und Leser sollen erkennen können, ob sie gerade einen redaktionellen Beitrag oder eine kommerzielle Veröffentlichung vor sich haben.

„Bewertungen und Empfehlungen“

  • Bewertungen und Empfehlungen sind bei einem Reiseportal besonders relevant.
  • Dabei unterscheiden wir zwischen einer redaktionellen Einschätzung und einer tatsächlichen Nutzerbewertung.
  • Eine redaktionelle Bewertung basiert auf der jeweiligen Recherche, den verfügbaren Informationen und den für den Beitrag verwendeten Kriterien.
  • Sie ist keine gekaufte Empfehlung.
  • Nutzerbewertungen dürfen ebenfalls nicht als unabhängige Erfahrungen dargestellt werden, wenn ihre Herkunft oder Entstehung nicht entsprechend nachvollziehbar ist.
  • Manipulierte oder erfundene Bewertungen widersprechen unserem redaktionellen Verständnis.

„Interessenkonflikte“

  • Redaktionelle Arbeit kann mit persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen zusammentreffen.
  • Solche möglichen Interessenkonflikte sollen erkannt und verantwortungsvoll behandelt werden.
  • Ein relevanter Interessenkonflikt soll nicht bewusst verborgen werden.
  • Je nach Situation kann dies bedeuten, einen anderen Autor mit einem Beitrag zu beauftragen oder den bestehenden Interessenkonflikt transparent zu machen.
  • Transparenz ist dabei grundsätzlich besser als Verschleierung.

„Quellen und übernommene Informationen“

  • Wir respektieren die Arbeit anderer Journalistinnen und Journalisten, Autoren, Fotografen, Behörden, Unternehmen und Informationsanbieter.
  • Übernommene Informationen werden nicht als eigene Recherche ausgegeben.
  • Wo es sinnvoll oder erforderlich ist, werden Quellen genannt.
  • Pressemitteilungen und Unternehmensinformationen werden nicht automatisch mit unabhängiger eigener Recherche gleichgesetzt.
  • Informationen aus externen Quellen werden deshalb nach Möglichkeit eingeordnet und nicht einfach ungeprüft als eigene redaktionelle Erkenntnis dargestellt.

„Bildrechte und Grafiken“

  • Ein Reiseportal lebt in besonderem Maße von Bildern.
  • Für Fotografien, Karten, Grafiken und andere visuelle Inhalte gelten deshalb ebenfalls klare Grundsätze.
  • Wir verwenden grundsätzlich nur Bildmaterial, für das die erforderlichen Rechte oder Nutzungsbefugnisse vorliegen.
  • Urheber und Quellen werden dort genannt, wo dies erforderlich oder vereinbart ist.
  • Bearbeitete oder künstlich erzeugte Bilder dürfen nicht den falschen Eindruck erwecken, eine unveränderte dokumentarische Aufnahme zu sein.
  • Der Deutsche Presserat behandelt auch künstlich erzeugte Bilder unter dem Gesichtspunkt der Erkennbarkeit symbolischer Darstellungen.

„Künstliche Intelligenz und technische Hilfsmittel“

  • Moderne redaktionelle Arbeit kann technische Hilfsmittel einsetzen.
  • Dazu können Recherchewerkzeuge, Übersetzungsprogramme, Bildbearbeitung, Textanalyse und Systeme künstlicher Intelligenz gehören.
  • Die Verwendung eines solchen Hilfsmittels verändert jedoch nicht die redaktionelle Verantwortung.
  • Auch ein technisch oder mit künstlicher Intelligenz unterstützter Inhalt muss redaktionell geprüft werden.
  • Informationen müssen auf Plausibilität und, soweit erforderlich, auf ihre Quellen überprüft werden.
  • Die Verantwortung für einen veröffentlichten Inhalt bleibt bei der Redaktion.
  • Der Deutsche Presserat stellt ausdrücklich fest, dass die presseethische Verantwortung auch für künstlich generierte Inhalte gilt.

„Korrekturen und Aktualisierungen“

  • Auch sorgfältige redaktionelle Arbeit kann Fehler nicht vollständig ausschließen.
  • Entscheidend ist deshalb auch der Umgang mit erkannten Fehlern.
  • Wenn ein sachlicher Fehler festgestellt wird, soll dieser korrigiert werden.
  • Wenn sich wichtige Informationen verändern, können Beiträge aktualisiert werden.
  • Veraltete Informationen sollen nicht unnötig als aktuell dargestellt werden.
  • Korrekturen sind für uns kein Zeichen schlechter redaktioneller Arbeit.
  • Sie gehören zu einem verantwortungsvollen Umgang mit veröffentlichten Informationen.

„Datenschutz“

  • Bei einem Internetangebot können personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Dies kann beispielsweise durch Kontaktmöglichkeiten, Kommentare, technische Zugriffsdaten oder statistische Dienste geschehen.
  • Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und ergänzende nationale Vorschriften.
  • Der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Informationen gehört deshalb ebenfalls zu unserem redaktionellen Selbstverständnis.
  • Die konkreten Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden in unserer Datenschutzerklärung dargestellt.

„Digitale Dienste und Nutzerfunktionen“

  • Die europäische Gesetzgebung enthält zusätzliche Regelungen für unterschiedliche Arten digitaler Dienste.
  • Welche konkreten Anforderungen gelten, hängt von der jeweiligen Funktion eines Angebots ab.
  • Ein rein redaktionelles Informationsportal ist rechtlich anders einzuordnen als eine Plattform mit umfangreichen Nutzerinhalten, einem Marktplatz oder einer Vermittlungsfunktion.
  • Sollten sich die Funktionen von „Reisen in der EU“ verändern, wird die jeweilige rechtliche Einordnung entsprechend berücksichtigt.
  • Wir behaupten deshalb ausdrücklich nicht, dass jede Vorschrift des europäischen Digitalrechts automatisch für jede Funktion dieses Portals gilt.

„Impressum und redaktionelle Verantwortlichkeit“

  • Transparenz bedeutet auch, dass erkennbar sein muss, wer für ein Internetangebot verantwortlich ist.
  • Das Impressum informiert über die rechtlich erforderlichen Angaben.
  • Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten können darüber hinaus Angaben zur redaktionellen Verantwortlichkeit erforderlich sein.
  • Unsere Angaben zur verantwortlichen Person und zum Betreiber des Angebots werden deshalb transparent bereitgestellt.

„Barrierefreiheit“

  • Ein europäisches Informationsangebot sollte möglichst vielen Menschen zugänglich sein.
  • Wir bemühen uns deshalb um eine verständliche Struktur, eine nachvollziehbare Navigation und eine möglichst gute Zugänglichkeit unserer Inhalte.
  • Auch Bilder und Grafiken sollen, soweit sinnvoll und technisch möglich, mit geeigneten Alternativinformationen versehen werden.
  • Welche gesetzlichen Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von der konkreten Art und Funktion eines digitalen Angebots ab.
  • Barrierefreiheit verstehen wir deshalb nicht nur als technische Aufgabe, sondern auch als Bestandteil einer verständlichen Informationsvermittlung.

„Reiseinformationen und Verbraucherinteressen“

  • Ein Reiseportal kann Informationen über Preise, Leistungen, Unterkünfte, Verkehrsmittel, Sehenswürdigkeiten und andere Angebote veröffentlichen.
  • Dabei unterscheiden wir zwischen redaktioneller Information und einem verbindlichen Vertragsangebot.
  • Preise, Öffnungszeiten, Fahrpläne und Verfügbarkeiten können sich verändern.
  • Solche Angaben sind deshalb grundsätzlich als zeitabhängige Informationen zu verstehen.

Wenn wir auf Angebote Dritter verweisen, entsteht dadurch nicht automatisch ein eigener Vertrag zwischen „Reisen in der EU“ und dem Reisenden.

„Reisevermittlung und Reiseveranstaltung“

  • „Reisen in der EU“ versteht sich grundsätzlich als redaktionelles Informationsangebot.
  • Die Veröffentlichung eines Reisebeitrags bedeutet deshalb nicht automatisch, dass wir selbst Reiseveranstalter oder Reisevermittler sind.
  • Sollten künftig Funktionen hinzukommen, durch die Reisen oder kombinierte Reiseleistungen vermittelt oder verkauft werden, wird die rechtliche Einordnung dieser Funktionen gesondert geprüft.
  • Das europäische Reiserecht unterscheidet zwischen unterschiedlichen Formen von Reiseleistungen, Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen.
  • Diese Unterschiede müssen berücksichtigt werden, sobald ein Informationsangebot über die reine redaktionelle Berichterstattung hinausgeht.

„Respekt vor Europa und seinen Menschen“

  • Europa besteht aus unterschiedlichen Ländern, Regionen, Sprachen, Kulturen, Traditionen und gesellschaftlichen Vorstellungen.
  • Diese Vielfalt ist ein wesentlicher Bestandteil Europas.
  • Wir wollen Länder und Regionen deshalb nicht aufgrund einzelner Erfahrungen pauschal abwerten.
  • Menschen sollen nicht aufgrund ihrer Herkunft, Sprache, Kultur oder anderer persönlicher Merkmale herabgewürdigt werden.
  • Kritik an politischen Entscheidungen, wirtschaftlichen Entwicklungen, touristischen Konzepten oder konkreten Einrichtungen bleibt selbstverständlich möglich.
  • Kritik und Diskriminierung sind jedoch nicht dasselbe.

„Unsere redaktionellen Grundsätze“

  • Aus diesen Grundlagen ergeben sich für unsere tägliche Arbeit klare Grundsätze.
  • Wir recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen.
  • Wir bemühen uns um nachvollziehbare und belastbare Quellen.
  • Wir unterscheiden Fakten von Meinungen und persönlichen Einschätzungen.
  • Wir achten auf die Aktualität unserer Informationen.
  • Wir trennen Werbung und redaktionelle Inhalte.
  • Wir machen relevante wirtschaftliche Interessen transparent.
  • Wir vermeiden vermeidbare Interessenkonflikte.
  • Wir respektieren Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte.
  • Wir behandeln vertrauliche Informationen verantwortungsvoll.
  • Wir korrigieren erkannte sachliche Fehler.
  • Wir aktualisieren Informationen, wenn dies erforderlich ist.
  • Wir setzen technische Hilfsmittel verantwortungsvoll ein.
  • Auch bei KI-unterstützten Inhalten bleibt die redaktionelle Verantwortung bei uns.
  • Wir behandeln die Länder, Regionen und Menschen Europas mit Respekt.
  • Und wir wollen unseren Leserinnen und Lesern nicht einfach möglichst viele Informationen liefern, sondern möglichst brauchbare und nachvollziehbare Informationen.

„Unsere Verantwortung gegenüber den Leserinnen und Lesern“

  • Wer eine Reise plant, trifft Entscheidungen auf Grundlage von Informationen.
  • Eine Reise kann Geld kosten.
  • Sie kann Zeit kosten.
  • Und sie kann Erwartungen an einen Ort, ein Hotel, eine Stadt oder eine Sehenswürdigkeit schaffen.
  • Deshalb wollen wir Informationen nicht nur möglichst attraktiv darstellen.
  • Wir wollen sie möglichst zuverlässig und nachvollziehbar darstellen.
  • Niemand kann absolute Fehlerfreiheit versprechen.
  • Wir können aber den Anspruch haben, sorgfältig zu recherchieren, Fehler nicht bewusst zu verbreiten und erkannte Fehler zu korrigieren.

„Was redaktionelle Freiheit für uns bedeutet“

  • Redaktionelle Freiheit bedeutet für uns die Freiheit, Informationen zu recherchieren, Fragen zu stellen, Entwicklungen kritisch zu betrachten, positive Entwicklungen zu beschreiben und eigene Einschätzungen zu veröffentlichen.
  • Redaktionelle Freiheit bedeutet gleichzeitig Verantwortung für das, was veröffentlicht wird.
  • Freiheit und Verantwortung gehören deshalb zusammen.
  • Wir wollen weder Unternehmen noch politische Institutionen, Tourismusorganisationen oder andere Interessengruppen zum Maßstab unserer redaktionellen Arbeit machen.
  • Maßstab sollen die recherchierten Informationen, nachvollziehbare Quellen und die Verantwortung gegenüber unseren Leserinnen und Lesern sein.

„Warum diese Grundsätze auf ein Reiseportal gehören“

  • Reisen bedeutet Begegnung.
  • Menschen überschreiten Grenzen.
  • Sie lernen andere Länder kennen.
  • Sie begegnen anderen Sprachen und Kulturen.
  • Sie vergleichen unterschiedliche Lebensweisen.
  • Und sie bilden sich aufgrund von Informationen eine eigene Vorstellung von einem Reiseziel.
  • Ein europäisches Reiseportal ist deshalb auch ein Informationsangebot über Europa.
  • Gerade deshalb wollen wir offenlegen, nach welchen Grundsätzen unsere redaktionelle Arbeit funktioniert.

„Mein Fazit“

  • „Reisen in der EU“ soll kein gewöhnliches Reiseportal sein.
  • Wir wollen nicht einfach möglichst viele Reiseziele, Hotels und Sehenswürdigkeiten zusammentragen.
  • Wir wollen Informationen recherchieren, einordnen und verständlich vermitteln.
  • Dafür brauchen wir eine klare redaktionelle Grundlage.
  • Diese Grundlage beginnt mit der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit des Grundgesetzes.
  • Sie reicht über die europäischen Grundrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention bis zum European Media Freedom Act.
  • Sie wird durch journalistische Berufsethik, insbesondere den Deutschen Pressekodex, ergänzt.
  • Und sie wird durch unsere eigenen redaktionellen Grundsätze konkretisiert.
  • Dazu gehören Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Unabhängigkeit, Transparenz, Quellenbewusstsein, der verantwortungsvolle Umgang mit Bildern und künstlicher Intelligenz sowie die klare Trennung von Redaktion und kommerziellen Interessen.

„Für uns gilt dabei ein einfacher Grundsatz“

  • Redaktionelle Freiheit bedeutet Verantwortung gegenüber den Menschen, die unseren Informationen vertrauen.
  • Genau deshalb gehört diese Erklärung auf „Reisen in der EU“.
  • Denn wer über Europa berichtet, sollte nicht nur wissen, wohin eine Reise führt.
  • Er sollte auch wissen, unter welchen Grundsätzen darüber berichtet wird.
  • © Jakob Diener